FAQ

Haben Sie Fragen?

Wir helfen Ihnen Antworten zu finden.

Bei Bedarf finden wir die sinnvollen Maßnahmen und unterstützen Sie auf Wunsch auch bei deren Umsetzung. 

Derzeit besteht je nach vorhandener Dämmung die Verpflichtung,

  • die oberste Geschossdecke
  • sowie Warmwasser- und Heizungsleitungen

nachträglich zu dämmen.

Dies steht für Geschossdecken im Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz – GEG) in § 47.

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Technische Details im Gesetzestext

Grundsätzlich müssen alle wärmeführenden Rohre in nicht beheizten Räumen gedämmt werden. Darüber hinaus ist zusätzliche Dämmung in vielen Fällen wirtschaftlich von Vorteil.

Die Dämmung von Rohren ist in § 71 GEG geregelt.

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Technische Details im Gesetzestext

Heizungen mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen dürfen bis maximal 30 Jahre nach Einbau betrieben werden.

Dies steht in § 72 GEG.

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Ausnahmen gibt es für Niedertemperatur-Heizkessel, Brennwertkessel und Heizungsanlagen mit weniger als 4 kW oder mehr als 400 kW Nennleistung sowie für Eigentümer von 1-2-Familienhäusern, die am 01.02.2002 selbst im Haus wohnten (§ 73 GEG).

Wenn bauliche Änderungen an einem Gebäude vorgenommen werden sollen, gibt es weitere Punkte zu beachten.

Änderungen an Außenbauteilen dürfen die energetische Qualität des Hauses nicht verschlechtern, wenn sie mehr als 10% der Fläche einer Bauteilgruppe betrifft.

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Technische Details im Gesetzestext

Was genau zu tun ist, kommt bei jedem einzelnen Gebäude auf die bauliche Konstruktion und deren aktuellen konkreten technischen Zustand an.

Darüber hinaus gibt es Maßnahmen, die nicht verpflichtend sind, aber sinnvoll sein können, um ein wirtschaftliches bzw. ökologisches Optimum oder eine soziale Verbesserung zu erreichen.

Muss ich überhaupt etwas machen?

Grundsätzlich muss die oberste Geschossdecke gedämmt sein. Es gibt nur wenige Ausnahmen. Je nach Bauart und Qualität der Ausführung kann die bereits vorhandene Dämmung bei Häusern ab Mitte der 1990er Jahre in einigen Fällen ausreichen. Details können bei einer Durchsicht der Pläne und Begehung des Gebäudes ermittelt werden.

Um zu hohe Wärmeverluste zu vermeiden, ist es vorgeschrieben (siehe oben, Welche Rohre müssen gedämmt werden?), alle Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen zu dämmen.

Grundsätzlich muss in den meisten Häusern die Kellerdecke nicht gedämmt werden. Gleichzeitig gehört die Dämmung der Kellerdecke oft zu den wirtschaftlich vorteilhaften Maßnahmen. Details können bei einer Begehung des einzelnen Gebäudes ermittelt werden.

Welche Maßnahmen können darüber hinaus sinnvoll sein?

Je nach Gebäude kann man

  • Energie einsparen,
  • Mieten erhöhen,
  • Fördermittel erhalten,
  • den Wert des Gebäudes erhöhen,
  • zukünftige Reparaturen vermeiden
  • oder die Lebensdauer des Gebäudes erhöhen.

Um diese Ziele zu erreichen,  gibt es eine Reihe von Maßnahmen.

Hauptsächlich gibt es zwei bauliche Möglichkeiten, Energie einzusparen:

  • Die Verbesserung der Wärmedämmung des Hauses
  • Verbesserungen der Heizung

Durch energetisch wirksame Maßnahmen sparen Mieter in der Regel Betriebskosten. Oft erhöht sich dadurch auch der Komfort. Dies eröffnet häufig die Möglichkeit zu Mieterhöhungen.

Zusätzlich besteht die gesetzliche Möglichkeit, nach Modernisierungsmaßnahmen die Miete zu erhöhen.

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Dabei sind immer die örtliche Marktlage, die aktuelle Miete und deren Entwicklung in den letzten Jahren sowie gesetzliche Mietregulierungen und formale Anforderungen zu beachten. Das adiuva-Team hilft Ihnen bei der Einschätzung der Möglichkeiten zur Mieterhöhung.

Die staatlichen Institute KfW und BAFA geben Fördermittel für viele energetische Modernisierungen. In Einzelfällen gibt es lokale Förderungen.

Das adiuva-Team hilft Ihnen bei der Beschaffung von Fördermitteln.

Grundsätzlich sind Steuervorteile durch AfA möglich.

Das adiuva-Team unterstützt auf Wunsch Ihren Steuerberater.

Wenn ein Gebäude in seiner energetischen Qualität verbessert wird, steigt in der Regel sein Wert. Das gilt nicht nur bei einer Komplettsanierung, sondern auch für viele Einzelmaßnahmen.

Welche Maßnahmen sinnvoll sind, ist von Haus zu Haus unterschiedlich. Genau das schauen wir uns an und geben eine Empfehlung ab.

Energetische Maßnahmen bieten häufig die Gelegenheit, Bauteile durch neue Materialien mit längerer Lebensdauer zu ersetzen. So können manche Reparaturen vermieden werden.

Was genau sinnvoll ist, ist von Haus zu Haus unterschiedlich und sollte immer im Einzelfall beurteilt werden.

Durch Modernisierung kann nicht nur die Energieeffizienz des Gebäudes, sondern auch seine Lebensdauer erhöht werden. Gleichzeitig verbessert dies in der Regel die Verkaufbarkeit, den möglichen Verkaufspreis und den Komfort.

Wie und warum energetisch optimieren?

Neben Eigenmitteln kommen Bankdarlehen und Fördermittel in Betracht.

Das adiuva-Team hilft Ihnen bei der Planung Ihrer Finanzierung.

Je nach Art und Umfang der energetischen Modernisierung kann die Energieeffizienzklasse verbessert werden.

Mögliche Vorteile sind:

  • Verbesserung der Vermietbarkeit
  • Verbesserung der Verkaufbarkeit
  • Verzögerung oder Vermeidung der Pflicht zur Erfüllung möglicher zukünftiger gesetzlicher Sanierungsverpflichtungen

Seit 01. Januar 2023 rechnen die Energieversorger eine CO2-Umlage für den Verbrauch fossiler Energieträger ab. 

Die Nutzer von Gebäuden haben diesen zu tragen. Bei vermieteten Immobilien haben der Mieter und der Vermieter den CO2-Preis zu teilen. 

Je besser die Energieeffizienz des Hauses, desto geringer ist die CO2-Umlage insgesamt und desto geringer ist der Anteil des Vermieters an der CO2-Umlage.

  • Fenster ertüchtigen oder austauschen
  • Rollladenkästen und Rollläden dämmen und durch elektrische Rollläden ersetzen
  • Außentüren erneuern
  • Fassade dämmen
  • Dach dämmen
  • Keller dämmen
  • Leitungen und Schächte dämmen
  • Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung einbauen
  • Effizienz der Heizung erhöhen
  • Wärmerückgewinnung aus Abwasser

Je nach Umfang der Arbeiten können mehrere beratende und ausführende Beteiligte erforderlich werden.

Beispiele für ausführende Beteiligte:

  • Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer
  • Glaser und Fensterbauer für den Einbau von Fenstern
  • Rollladen- und Sonnenschutztechniker für den Einbau von Rolläden und Sponnenschutzeinrichtungen
  • Tischler für die Anpassung von Türen und Fensterbänken
  • Maurer und Betonbauer für die Herstellung und Schließung von erforderlichen Durchbrüchen
  • Dachdecker für Dachneudeckung und ggf. erforderliche Anschlussarbeiten bei Fassadendämmung
  • Gerüstbauer für die Erstellung von Baugerüsten
  • Zimmerer für die Ertüchtigung von Dachstühlen zur Aufnahme von Wärmedämmung und Photovoltaikelementen
  • Lüftungsfachbetrieb für den Einbau von Lüftungsgeräten
  • Installateur für den Einbau und Anschluss
  • Elektriker und Kabelverleger im Hochbau für den Anschluss von Lüftungs- und Klimageräten
  • Solarinstallateur für die Montage von Photovoltaikelementen
  • Blitzschutzfachbetrieb für die ggf. erforderliche Verlegung des Blitzschutzes
  • Rohbau- oder Maurerbetrieb für die Herstellung von Durchbrüchen und Bohrungen
  • Estrichleger für die Wiederherstellung von Durchbrüchen im Estrich
  • Metallbauer und Klempner/Spengler für die Umverlegung von Dach-, Fassaden- und Fensterverblechungen
  • Putzer für die Herstellung von Außenputz und die Schließung entstandener Durchbrüche und Leitungskanäle
  • Fliesen-, Platten- und Mosaikleger für die Wiederherstellung von Fliesen um Öffnungen in Wänden und Fußböden
  • Fußbodenleger für die Schließung von Öffnungen in Fußböden und Fußbodenleisten
  • Parkettleger für die Wiederherstellung von Durchbrüchen im Parkett
  • Maler für die anschließende Herstellung von Wandoberflächen
  • Gärtner für die Wiederherstellung von Außenanlagen
  • Gebäudereiniger für die Endreinigung

Beispiele für beratende Beteiligte:

  • Energieberater für erste energetische Berechnungen und Beantragung von Fördermitteln
  • Thermograph für die Ermittlung von Kältebrücken
  • Bauphysik-Ingenieur für die Berechnung von Wärmebedarf, Wärmebrücken und Wärme-Einsparungs­möglichkeiten
  • Schallschutz-Ingenieur für die Aufrechterhaltung oder Verbesserung des Schallschutzes
  • Haustechnikplaner für die Berechnung und Planung von Heizungs-, Warmwasserbereitungs- und Kühlungsanlagen
  • Tragwerksplaner für die Berechnung von Eingriffen in Decken und Wände
  • Brandschutzingenieur für die Beurteilung von Maßnahmen, die den Brandschutz berühren können
  • Architekt für Planung und Bauüberwachung

Das adiuva-Team hilft bei der Auswahl, Beauftragung, laufenden Steuerung und Überwachung der Architekten, Energieberater, Fachplaner und ausführenden Handwerksbetriebe.

Zusätzlich erstellt sie Berechnungen zur Finanzierung und Wirtschaftlichkeit von energetischen Modernisierungsmaßnahmen und hilft bei der Vorbereitung von Finanzierungsgesprächen.

Die Tätigkeit der adiuva GmbH erfolgt auf Wunsch des Auftraggebers in drei Schritten:

  1. Bestandsaufnahme von Gebäude und Energieverbrauch
  2. Erarbeitung von wirtschaftlich sinnvollen Empfehlungen in Zusammenarbeit mit Energieberater und Fachplanern
  3. In Ergänzung bietet die adiuva GmbH die Begleitung der Umsetzung an – dies kann beratend oder als verantwortlicher Auftragnehmer erfolgen
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